Information zur Grundsteuerreform 2025
Information zur Grundsteuerreform 2025
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024, mit Wirkung für die Zukunft, aufgehoben. Damit entfällt vorerst die Basis für Vorauszahlungen für das Jahr 2025.
Seitens der Finanzämter, werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Gebäude auf fremdem Grund und Boden, bei denen die Besteuerung von Nutzerinnen und Nutzer auf die Eigentümerinnen und Eigentümer übergeht. Die Besteuerung entfällt somit für die Nutzerinnen und Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows und Ähnlichem.
Es müssen grundsätzlich neue Grundsteuerbescheide erlassen werden. Die Grundsteuerbescheide für Grundstücke in der Gemeinde Milower Land, werden ab Mitte Januar 2025 versendet.
Bereits erteilte SEPA- Lastschriftmandate bleiben bestehen. Von Ihnen ggf. eingerichtete Daueraufträge sind abzuändern.
Insgesamt soll die Reform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu keinen Einnahmeverlusten führen; die Städte und Gemeinden sollen aber durch die
Reform in der Summe auch nicht mehr Grundsteuer einnehmen als zuvor.
Die neuen Hebesätze der Gemeinde Milower Land werden demnach jeweils sinken. Sollte es in Ihrem Fall zu Erhöhungen kommen, so ist dies in der Regel durch die, vom Finanzamt mitgeteilten, Grundsteuermessbeträge begründet.
Zur Höhe Ihrer Grundsteuer kann die Gemeinde also nur mit dem sogenannten Hebesatz Einfluss nehmen. Die Höhe des individuellen Grundsteuermessbetrages wird ausschließlich durch das Finanzamt festgelegt.
Solange kein geänderter Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt wird, kann die Gemeinde Milower Ihre individuelle Steuer nicht anpassen.